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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firmen Weingüter Geheimrat J. Wegeler GmbH & Co.KG und Oestricher Weinkellerei GmbH, Oestrich-Winkel, Stand Juli 2011

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Sonderabschlüsse und sonstige Vereinbarungen bedürfen unserer Bestätigung.

2. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. und Versicherung zu den angegebenen Fülleinheiten einschließlich Glas, Sektsteuer, angebrachter Ausstattung und Kartonverpackung - frei Haus des Auftraggebers im Bundesgebiet bei Mindestabnahme von 6 Flaschen in einer Verladung. Gegen einen Aufpreis von € 0,40 pro Flasche können wir bei Auftragserteilung veranlassen, daß die Ware nach dem Wunsch des Käufers abgetragen wird. Sofern wir Mengen unter 6 Flaschen bzw. einem Auftragswert von unter € 100,00 liefern, erlauben wir uns eine anteilige Fracht in Höhe von € 6,90 brutto zu erheben. Bei gewünschtem Expressgutversand wird die Mehrfracht in Rechnung gestellt. 

3. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie unmittelbar an uns oder auf die von uns genannten Postgiro- oder Bankkonten erfolgen. Wechsel und Schecks erfüllen eine Zahlungsverpflichtung erst dann, wenn sie eingelöst sind. Die Kosten trägt der Käufer. Die Abnahme derartiger Papiere stellt keine Stundung der Kaufpreisforderung dar. Eine Zahlung mittels Wechsel kann nur nach unserem ausdrücklichen Einverständnis im Einzelfalle erfolgen. Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Rückstand, so werden auch alle übrigen Forderungen gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund fällig. Die Weiterbelieferung kann in jedem Falle von der Zahlung fällig gewordener Posten abhängig gemacht werden. 

4. EIGENTUMSVORBEHALT: Die Firmen Weingüter Geheimrat J. Wegeler GmbH & Co.KG und Oestricher Weinkellerei GmbH, Oestrich-Winkel bilden eine Firmengruppe. Die von einem Unternehmen der Firmengruppe gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, die die Unternehmen der Firmengruppe gegen den Käufer der Ware haben, unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Im Falle des Weiterverkaufs gehen die aus dem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen schon jetzt in Höhe unseres Rechnungsbetrages sicherheitshalber auf uns über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfalle bedarf. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Die Einziehung erfolgt treuhänderisch, der eingezogene Erlös ist in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns abzuführen. Der Eigentumsvorbehalt geht auch bei Aufnahme der gesicherten Forderungen in ein Kontokorrent und bei Anerkennung des Saldos nicht unter. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt empfangene Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung weder an Dritte verpfänden noch sicherungsübereignen. Wird die Ware beschlagnahmt oder gepfändet, so hat der Käufer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden, noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 

5. LIEFERUNG: Treten Umstände ein, welche wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei höherer Gewalt, bei Mangel an Roh- oder Hilfsstoffen und Personal, so steht es uns frei, die Lieferung zu verschieben, oder aber von Abschlüssen ganz oder teilweise zurückzutreten. 

6. Die Verpackung wird nicht berechnet, aber auch nicht zurückgenommen.

7. VERSICHERUNG: Die Ware wird ohne Aufpreis von uns gegen Transportschäden versichert.

8. MINDERGEWICHT UND MÄNGELRÜGEN: Bei Ankunft der Sendung sind vor Abnahme der einzelnen Kolli nachzuwiegen und zu untersuchen. Bei irgendeinem Unterschied gegen das im Frachtbrief bzw. Ablieferungsschein verzeichnete Gewicht ist der Inhalt nach Möglichkeit amtlich festzstellen und der letzte Frachtführer zur Verantwortung zu ziehen. Bei Verlust muss der Empfänger - nicht der Absender - sofort bei diesem seine Ansprüche anhängig machen. Bei den durch uns versicherten Sendungen ist uns zwecks Inanspruchnahme der Versicherungsgesellschaft mangels eines amtlich festgestellten Tatbestandes stets eine eidesstatlliche Erklärung über den entstandenen Verlust einzusenden. Diese eidesstattliche Erklärung muss von zwei Angestellten angefertigt und vom Firmeninhaber beglaubigt sein. Mängelrügen sind unzulässig, wenn diese Ware sich nicht mehr an Ort und Stelle befindet. Bei Lieferung unmittelbar an Dritte hat die Abnahme vor der Absendung zu erfolgen: mit Verlassen vom Lager gilt die Ware als genehmigt.

9. KÄLTERISIKO: Hochwertige Weine können während des Transportes im Winter leicht den natürlichen Weinsteingehalt in Form von Kristallen und Flocken ausscheiden. Eine Verantwortung für Weinstein, der die Qualität nicht beeinträchtigt, kann nicht übernommen werden.

10. Flaschenweine und Sekt müssen liegend gelagert werden. Für unrichtig gelagerte Flaschen kann kein Ersatz geleistet werden.

11. HAFTPFLICHT: Aufgrund seines Kohlensäuregehaltes weist Sekt in der verschlossenen Flasche einen größeren Innendruck auf, der bei einer Temperatur von + 15°C bekanntlich bis zu 4 Atmosphären beträgt. Jede Flasche ist daher mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln, eine bestimmte Vorsicht darf gerade beim Öffnen der Flasche nicht außer Acht gelassen werden. Achtung: Moskopf-, Beton-, Stein- oder Tonröhrenlager sind zur Lagerung von Sektflaschen nicht geeignet. Gefahr des Platzens durch Beschädigung des Glases. Für Sach- und Personenschäden, die aus irgendeinem Grund entstehen können, sind wir nicht verantwortlich. 

12. Nach Abschluss des Vertrages sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn eine Änderung bei der Firma oder der Person des Käufers eingetreten ist oder seine Kreditwürdigkeit infolge uns nachträglich bekannt gewordener Tatsachen zweifelhaft erscheint. 

13. Unsere Vertragspartner erklären sich damit einverstanden, dass die von uns notwendig erachteten Daten in einer für uns eingesetzten Datenverarbeitungsanlage erfasst werden.

14. Die Verkaufsbedingungen gelten für alle Kaufabschlüsse, auch wenn bei späteren Abschlüssen diese Verkaufsbedingungen dem Käufer nicht noch einmal besonders zugesandt werden. Die Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Geschriebene Bedingungen gehen den gedruckten Bedingungen, soweit sie von diesen abweichen, vor. Abänderungen der Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

15. Erfüllungsort für alle aus dem Lieferungsvertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten beider Vertragsteile ist der Firmensitz Oestrich-Winkel. Gerichtsstand, auch für Wechselverpflichtungen, ist Wiesbaden.

16. Für den Fall, dass Zahlung per Rechnung vereinbart wurde, sind alle Beträge ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen vom Rechnungsdatum an gerechnet, fällig. Bei Erteilung einer Banklastschrift gewähren wir 3% Skonto. Sonstige Skonti werden nicht gewährt.

17. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir pro Rechnung je € 10,00 Mahngebühren berechnen müssen.

18. Das Angebot der vorliegenden Flaschenweinpreisliste ist freibleibend und unverbindlich. Sollte ein Jahrgang ausgetrunken sein, liefern wir den Folgejahrgang. Zuteilungen in Bezug auf Menge, Sorte und Jahrgang sind in jedem Fall vorbehalten.

19. Mit Erscheinen dieser Liste verlieren alle vorangegangenen ihre Gültigkeit.

20. Alle von den Weingütern Wegeler und der Oestricher Weinkellerei als Erstinverkehrbringer in Deutschland abgesetzten Verkaufsverpackungen nehmen am Dualen System Interseroh (§ 6 Abs. 1 der aktuell geltenden Verpackungsverordnung) teil.

 

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